Allgemeine Geschäftsbedingungen der Laser-Graver GmbH

Stand: 01.08.2024



Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle der Laser-Graver GmbH erteilten und zukünftigen Aufträge. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, die die Firma Laser-Graver GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Laser-Graver GmbH, Heinrich-Hopf-Straße 7, 65936 Frankfurt am Main – nachfolgend „Lieferant“ genannt – und ihren Kunden.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.3 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.6 Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, finden sie gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.


2. Vertragsschluss


2.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website, in Prospekten, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2 Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs, durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung oder durch Annahme eines Angebots ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.3 Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

2.4 Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Auftragsausführung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

2.5 Schreib-, Druck-, Eingabe-, Kalkulations- und Übermittlungsfehler bleiben vorbehalten. Gesetzliche Rechte, insbesondere zur Anfechtung wegen Irrtums, bleiben unberührt.

2.6 Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die bestellte Ware oder Leistung dauerhaft nicht verfügbar ist und der Lieferant die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.


3. Preise und Zusatzkosten


3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.

3.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk zuzüglich Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.

3.5 Gegenüber Unternehmern ist der Lieferant berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich nach Vertragsschluss und vor Ausführung des Auftrags Material-, Energie-, Lohn-, Transport- oder Fremdleistungskosten wesentlich erhöhen und die Durchführung des Auftrags mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Falle einer Preiserhöhung erhält der Verbraucher ein Rücktrittsrecht, sofern ihm die Preiserhöhung nicht zumutbar ist.

3.6 Wird die Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers unterbrochen, geändert oder verzögert, kann der Lieferant bereits erbrachte Leistungen, Materialkosten, Lagerkosten und sonstige entstandene Aufwendungen gesondert berechnen.

3.7 Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers erforderlich werden, werden gesondert berechnet.

3.8 Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Bearbeitungsschritte, Datenaufbereitungen, Korrekturen, Muster, Voransichten, Korrekturabzüge oder Freigabeprozesse werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind.


4. Zahlungsbedingungen


4.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.

4.2 Der Lieferant ist berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.3 Kauf auf Rechnung wird ausschließlich nach vorheriger Prüfung und Freigabe gewährt. Der Lieferant ist berechtigt, die Zahlungsart Rechnung im Einzelfall abzulehnen und stattdessen Vorkasse oder eine andere Zahlungsart zu verlangen.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

4.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist der Lieferant berechtigt, soweit gesetzlich zulässig:

noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen,

laufende Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen,

sämtliche offenen und fälligen Forderungen geltend zu machen,

für zukünftige Aufträge Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte unberührt.

4.7 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der jeweiligen Ware Eigentum des Lieferanten.

5.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Lieferanten.

5.3 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber in Höhe der offenen Forderungen des Lieferanten an den Lieferanten abgetreten.

Der Lieferant nimmt diese Abtretung an.

Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten ordnungsgemäß nachkommt.

5.4 Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Lieferanten um mehr als 20 %, wird der Lieferant auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl des Lieferanten freigeben.


6. Lieferung, Versand und Gefahrübergang


6.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

6.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, Materialmangel, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Energieausfälle, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Naturereignisse, Krieg, Unruhen oder vergleichbare Ereignisse.

6.3 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Stelle auf den Auftraggeber über.

6.4 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfangsberechtigten über.

6.5 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Auftraggebers, geht die Gefahr bei Unternehmern mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.

6.6 Versandart, Versandweg und Verpackung werden vom Lieferanten nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.7 Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


7.1 Der Auftraggeber versichert, dass er hinsichtlich sämtlicher von ihm bereitgestellter Motive, Logos, Marken, Grafiken, Bilder, Texte, Dateien oder sonstiger Vorlagen über die erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs-, Marken-, Urheber-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstigen Schutzrechte verfügt oder zur entsprechenden Nutzung berechtigt ist.

7.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder das Bestehen von Marken-, Urheber-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten zu überprüfen.

7.3 Der Auftraggeber stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten, Designrechten, Namensrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten.

7.4 Korrekturabzüge, Muster, Freigaben oder sonstige Voransichten werden ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und gesondert berechnet, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

Sofern der Auftraggeber keine Korrekturabzüge, Muster, Freigaben oder sonstigen Voransichten beauftragt, erfolgt die Produktion unmittelbar auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Daten und Vorgaben. In diesem Fall trägt der Auftraggeber das Risiko für die inhaltliche Richtigkeit, Gestaltung, Positionierung, Schreibweise, Größe und Ausführung der beauftragten Gravur oder Bearbeitung.

Reklamationen, Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern, die bei vorheriger Beauftragung eines Korrekturabzuges, Musters oder einer Voransicht erkennbar gewesen wären, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Daten, Dateien, Grafiken, Logos, Texte, Vektordateien, Bilddateien oder sonstigen Vorlagen vollständig, technisch geeignet und fehlerfrei bereitzustellen.

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Eignung oder Fehlerfreiheit zu überprüfen.

Für Fehler, Abweichungen, Qualitätsmängel oder Fehlgravuren, die auf fehlerhafte, unvollständige, ungeeignete oder mangelhafte Daten des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler, fehlerhafte Maße, ungeeignete Auflösungen, beschädigte Dateien, fehlerhafte Vektordaten, fehlende Schriften, fehlerhafte Transparenzen, Farbabweichungen oder sonstige datenbedingte Fehler.

7.6 Für Fehler, Abweichungen oder Beanstandungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurden oder die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Daten beruhen, haftet der Lieferant nicht.

7.7 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die technische Herstellbarkeit, die optische Wirkung oder das spätere Erscheinungsbild einer Gravur anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten vorab zu prüfen.

Das endgültige Gravurergebnis wird insbesondere beeinflusst durch:


- Materialart und Materialzusammensetzung,

- Oberflächenbeschaffenheit,

- Beschichtungen,

- Materialchargen,

- Farb- und Strukturunterschiede,

- produktionstechnische Toleranzen,

- Dateieigenschaften und Grafikaufbereitung.

- Geringfügige oder materialbedingte Abweichungen gegenüber Bildschirmdarstellungen, Dateieigenschaften, Vorlagen, Fotos, Mustern, früheren Produktionen oder produktionstechnischen Gegebenheiten stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind.


8. Besonderheiten bei Lasergravuren, Lasercut und Materialbearbeitung


8.1 Aufgrund technischer Produktionsverfahren können geringfügige Abweichungen hinsichtlich Positionierung, Farbgebung, Gravurbild, Kontrast, Materialstruktur, Oberflächenwirkung oder Maßtoleranzen auftreten.

8.2 Solche technisch unvermeidbaren und branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

8.3 Die Reaktion von Materialien auf eine Laserbearbeitung kann unterschiedlich ausfallen. Insbesondere Farbveränderungen, Materialreaktionen, Kontrastunterschiede, Strukturveränderungen oder Oberflächenveränderungen sind materialabhängig und technisch nicht vollständig vorhersehbar.

8.4 Bei durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien übernimmt der Lieferant keine Gewähr für Abweichungen, Qualitätsmängel, Materialreaktionen oder Beschädigungen, soweit diese auf die Materialeigenschaften, Materialzusammensetzung, Oberflächenbeschaffenheit, Beschichtung, Form, Vorbehandlung, Charge, Alterung oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

8.5 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Materialeignung, soweit das Material von ihm bereitgestellt wurde oder der Lieferant das Material nach Vorgaben des Auftraggebers beschafft hat und die Nichteignung für den Lieferanten nicht erkennbar war.

8.6 Bei technischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches, Kameras oder ähnlichen elektronischen Geräten kann trotz größtmöglicher Sorgfalt eine Funktionsbeeinträchtigung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

8.7 Die Haftung des Lieferanten bei der Bearbeitung kundeneigener Gegenstände richtet sich nach den Haftungsregelungen in Ziffer 10 dieser AGB.

8.8 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverluste, Garantieverluste des Herstellers oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe elektronischer Geräte eine vollständige Datensicherung durchzuführen und das Gerät in einem für die Bearbeitung geeigneten Zustand zu übergeben.

8.9 Erfolgt die Produktion ausdrücklich ohne Freigabemuster, Korrekturabzug, Muster oder Voransicht, übernimmt der Lieferant keine Haftung für daraus resultierende Abweichungen, soweit diese bei vorheriger Prüfung durch den Auftraggeber erkennbar gewesen wären und soweit gesetzlich zulässig.

8.10 Ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Material für die beauftragte Bearbeitung ungeeignet oder stellt sich die Nichteignung erst während der Bearbeitung heraus, kann der Lieferant die Bearbeitung ablehnen, abbrechen oder erforderliche Mehrkosten berechnen, soweit der Auftraggeber die Nichteignung zu vertreten hat.


8A. Besondere Bestimmungen für kundeneigene Wertgegenstände, Elektronik und waffenrechtlich relevante Gegenstände


8A.1 Der Auftraggeber versichert, dass die zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände in seinem Eigentum stehen oder er zur Beauftragung der Bearbeitung berechtigt ist.

8A.2 Der Auftraggeber versichert ferner, dass die beauftragte Bearbeitung keine gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.

8A.3 Bei elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Notebooks, Laptops, Smartwatches, Kameras oder vergleichbaren Geräten hat der Auftraggeber vor Übergabe eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Softwarefehler, Funktionseinschränkungen oder Garantieverluste des Herstellers, soweit gesetzlich zulässig.

8A.4 Bei kundeneigenen Wertgegenständen, Schmuckstücken, Uhren, Sammlerobjekten oder sonstigen Gegenständen mit besonderem ideellen oder wirtschaftlichen Wert haftet der Lieferant ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Wertminderungen oder entgangene Gewinnmöglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8A.5 Bei Messern, Werkzeugen, Sportgeräten oder sonstigen technischen Gegenständen erfolgt die Bearbeitung ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für die spätere Verwendung, den Einsatz oder die rechtliche Zulässigkeit des Besitzes oder der Nutzung dieser Gegenstände.

8A.6 Bei Gegenständen, die waffenrechtlichen, sicherheitsrechtlichen oder sonstigen besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen können, versichert der Auftraggeber, dass sich diese rechtmäßig in seinem Besitz befinden und die beauftragte Bearbeitung keine gesetzlichen Kennzeichnungs-, Registrierungs-, Beschuss-, Zulassungs- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften verletzt.

8A.7 Der Lieferant übernimmt keine Prüfung der waffenrechtlichen, sicherheitsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit des Besitzes, der Nutzung oder der Bearbeitung der vom Auftraggeber überlassenen Gegenstände.

8A.8 Der Lieferant ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder bereits begonnene Arbeiten einzustellen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Auftrags, der Herkunft des Gegenstandes oder der Berechtigung des Auftraggebers bestehen.

8A.9 Eine Bearbeitung von gesetzlichen Kennzeichnungen, Seriennummern, Herstellerkennzeichnungen, Beschusszeichen, Prüfzeichen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen erfolgt nicht.

8A.10 Gesetzliche Prüf-, Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Kennzeichnungs- oder Ablehnungspflichten des Lieferanten bleiben unberührt.


9. Gewährleistung, Toleranzen sowie Mehr- und Minderlieferungen


9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart ist.

9.2 Aufgrund technischer Fertigungs- und Bearbeitungsverfahren kann es insbesondere bei Serien-, Mengen-, Sonder- oder Individualanfertigungen zu branchenüblichen Mehr- oder Minderlieferungen kommen.

9.3 Gegenüber Unternehmern gelten Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge als vertragsgemäß, sofern sie technisch, produktionstechnisch oder materialbedingt veranlasst sind.

9.4 Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen auf Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge. Eine Minderlieferung innerhalb der vorgenannten Toleranz berechtigt den Unternehmer nicht zur Zurückweisung der Lieferung, zur Rechnungskürzung über die tatsächlich berechnete Liefermenge hinaus oder zur Nachlieferung der Differenzmenge. Eine Mehrlieferung innerhalb der vorgenannten Toleranz ist vom Unternehmer abzunehmen und entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge zu vergüten.

9.5 Gegenüber Verbrauchern gelten Mehr- oder Minderlieferungen nur dann als vereinbart, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich und transparent auf die mögliche Mengenabweichung hingewiesen wurde und diese Mengenabweichung Vertragsbestandteil geworden ist. Im Übrigen gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Rechte.

9.6 Für die Eignung der gelieferten oder bearbeiteten Produkte für einen vom Auftraggeber vorgesehenen besonderen Verwendungszweck übernimmt der Lieferant keine Garantie, sofern dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

9.7 Dies gilt insbesondere für selbstklebende Produkte, Beschriftungen, Etiketten, Folien, Schilder, Gravuren, Markierungen oder sonstige bearbeitete Materialien, deren Eignung von dem jeweiligen Untergrund, der Oberflächenbeschaffenheit, Materialzusammensetzung, Beschichtung, Vorbehandlung, Temperatur, Feuchtigkeit, Nutzung oder sonstigen Einsatzbedingungen abhängt.

9.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen. Bei selbstklebenden Produkten oder Beschriftungen hat der Auftraggeber erforderlichenfalls eigene Klebe-, Haftungs- oder Materialversuche auf dem vorgesehenen Untergrund durchzuführen.

9.9 Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden, Ablösungen, Farbveränderungen, Materialreaktionen, Funktionsbeeinträchtigungen oder sonstige Abweichungen, soweit diese auf einen ungeeigneten Verwendungszweck, ungeeigneten Untergrund, ungeeignete Materialien, fehlerhafte Verarbeitung durch den Auftraggeber, unsachgemäße Nutzung oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Die Haftungsregelungen in Ziffer 10 dieser AGB bleiben unberührt.

9.10 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

9.11 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder Abnahme der Leistung, in Textform, zum Beispiel per E-Mail, anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt.

9.12 Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Lieferanten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.

9.13 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

9.14 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

9.15 Bei einer nur unerheblichen Pflichtverletzung oder einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.16 Geringfügige, branchenübliche, materialbedingte oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.

9.17 Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet wurde. Herstellergarantien bleiben unberührt.

9.18 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-, Verarbeitungs- oder Pflegeanleitung, ist der Lieferant zur Bereitstellung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet, soweit der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage, Verarbeitung, Pflege oder Nutzung entgegensteht.


10. Haftung


10.1 Der Lieferant haftet unbeschränkt bei:

- Vorsatz,

- grober Fahrlässigkeit,

- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,

- arglistigem Verschweigen eines Mangels,

- Übernahme einer Garantie.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.

10.5 Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.


11. Referenznutzung und Werbung


11.1 Der Lieferant darf gefertigte Produkte, Gravuren, Veredelungen und sonstige Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken fotografieren, filmen und verwenden, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und keine personenbezogenen, vertraulichen oder sensiblen Inhalte betroffen sind.

11.2 Eine Veröffentlichung kann insbesondere auf der Unternehmenswebseite, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien, Präsentationen, Angeboten sowie sonstigen Unternehmensdarstellungen erfolgen, sofern die Voraussetzungen dieser Ziffer erfüllt sind.

11.3 Eine Veröffentlichung von Aufträgen mit personenbezogenen Daten, Namen, Bildern, privaten Widmungen, sensiblen Motiven, Kundengeräten, Einzelstücken mit erkennbarem Personenbezug oder geschützten Marken, Logos oder Kennzeichen erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.

11.4 Der Auftraggeber bestätigt, dass er hinsichtlich der auf den Arbeitsergebnissen enthaltenen Marken, Logos, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte zur Nutzung berechtigt ist oder über die erforderlichen Rechte verfügt.

11.5 Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung zur Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

11.6 Nach Eingang des Widerrufs werden die betreffenden Inhalte auf eigenen Kanälen des Lieferanten innerhalb angemessener Frist entfernt. Bereits gedruckte Werbematerialien oder technisch nicht mehr beeinflussbare Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

11.7 Eine Pflicht des Lieferanten zur Referenznutzung besteht nicht.


12. Urheberrechte und Nutzungsrechte


12.1 Sämtliche vom Lieferanten erstellten Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Muster, Vorlagen, Schablonen, Programmierungen und vergleichbare Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

12.2 Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten in Textform, sofern nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

12.3 Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

12.4 Soweit dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt werden, erfolgt dies nur im für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Umfang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


13. Verwahrung und Lagerung


13.1 Die Verwahrung und Lagerung von Materialien, Waren, Kundengeräten oder sonstigen Gegenständen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

13.2 Für die Verwahrung und Lagerung von Materialien, Waren, Kundengeräten oder sonstigen Gegenständen haftet der Lieferant nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 10 dieser AGB.

13.3 Eine Versicherung eingelagerter oder übergebener Gegenstände erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

13.4 Werden vom Auftraggeber bereitgestellte Gegenstände nach Abschluss des Auftrags trotz Aufforderung nicht abgeholt oder kann eine Rücksendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist der Lieferant berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.


14. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen


14.1 Gegenüber Unternehmern können Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

14.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.


15. Widerrufsrecht bei Verbrauchern


15.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

15.2 Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

15.3 Bei personalisierten, individuell angefertigten oder nach Kundenvorgaben gravierten Waren besteht daher kein Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

15.4 Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen oder Werkleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass der Lieferant vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lieferanten erlischt.

15.5 Der Verbraucher wird über das Bestehen, Nichtbestehen oder Erlöschen eines Widerrufsrechts gesondert belehrt.


16. Datenschutz


16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

16.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Lieferanten.


17. Verbraucherstreitbeilegung


17.1 Die Laser-Graver GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


18. Schlussbestimmungen


18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

18.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.5 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.


Laser-Graver GmbH
Heinrich-Hopf-Straße 7
65936 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: 069-30066530
E-Mail:
info@laser-graver.de

Geschäftsführer: Alexander Mann
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 110550
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE316594215