Allgemeine Geschäftsbedingungen der Laser-Graver GmbH - nachfolgend als Lieferant bezeichne
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle dem Lieferanten erteilten und zukünftigen Aufträge. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, die der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Laser-Graver GmbH – nachfolgend „Lieferant“ genannt – und ihren Kunden.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
2.4 Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
2.5 Schreib-, Druck- und Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten.
2.6 Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung dauerhaft nicht verfügbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
3. Preise und Zusatzkosten
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.
3.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk zzgl. Versandkosten.
3.5 Überschreitet die Durchführung eines Auftrages einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss und haben sich Material-, Energie-, Lohn- oder Fremdleistungskosten wesentlich erhöht, ist der Lieferant berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
3.6 Wird die Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers unterbrochen oder verzögert, kann der Lieferant bereits erbrachte Leistungen, Materialkosten, Lagerkosten und sonstige entstandene Aufwendungen gesondert berechnen.
3.7 Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Der Lieferant ist berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.3 Kauf auf Rechnung wird ausschließlich nach vorheriger Prüfung und Freigabe gewährt.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
4.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist der Lieferant berechtigt:
- noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen,
- laufende Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen,
- sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Lieferanten.
5.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
- Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferanten abgetreten.
5.3 Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
6. Lieferung und Gefahrübergang
6.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen.
6.3 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.
6.4 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
6.5 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Auftraggebers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber versichert, dass er hinsichtlich sämtlicher von ihm bereitgestellter Motive, Logos, Marken, Grafiken, Bilder, Texte, Dateien oder sonstiger Vorlagen über die erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs-, Marken-, Urheber-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstigen Schutzrechte verfügt oder zur entsprechenden Nutzung berechtigt ist.
7.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder das Bestehen von Marken-, Urheber-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten zu überprüfen.
7.3 Der Auftraggeber stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten, Designrechten, Namensrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten.
7.4 Korrekturabzüge, Muster, Freigaben oder sonstige Voransichten werden ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und gesondert berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sofern der Auftraggeber keine Korrekturabzüge, Muster, Freigaben oder sonstigen Voransichten beauftragt, erfolgt die Produktion unmittelbar auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Daten und Vorgaben. In diesem Fall trägt der Auftraggeber das Risiko für die inhaltliche Richtigkeit, Gestaltung, Positionierung, Schreibweise, Größe und Ausführung der beauftragten Gravur oder Bearbeitung.
Reklamationen, Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern, die bei vorheriger Beauftragung eines Korrekturabzuges, Musters oder einer Voransicht erkennbar gewesen wären, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Daten, Dateien, Grafiken, Logos, Texte, Vektordateien, Bilddateien oder sonstigen Vorlagen vollständig, technisch geeignet und fehlerfrei bereitzustellen.
Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Eignung oder Fehlerfreiheit zu überprüfen.
Für Fehler, Abweichungen, Qualitätsmängel oder Fehlgravuren, die auf fehlerhafte, unvollständige, ungeeignete oder mangelhafte Daten des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler, fehlerhafte Maße, ungeeignete Auflösungen, beschädigte Dateien, fehlerhafte Vektordaten, fehlende Schriften, fehlerhafte Transparenzen, Farbabweichungen oder sonstige datenbedingte Fehler.
7.6 Für Fehler, Abweichungen oder Beanstandungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurden oder die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Daten beruhen, haftet der Lieferant nicht.
7.7 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die technische Herstellbarkeit oder das optische Endergebnis einer Gravur anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten vorab zu prüfen.
Das endgültige Gravurergebnis wird insbesondere beeinflusst durch:
- Materialart und Materialzusammensetzung,
- Oberflächenbeschaffenheit,
- Beschichtungen,
- Materialchargen,
- Farb- und Strukturunterschiede,
- produktionsbedingte Toleranzen,
- Dateieigenschaften und Grafikaufbereitung.
Geringfügige oder materialbedingte Abweichungen gegenüber Bildschirmdarstellungen, Dateieigenschaften, Vorlagen, Fotos, Mustern, früheren Produktionen oder produktionstechnischen Gegebenheiten stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind.
8. Besonderheiten bei Lasergravuren und Lasercut
8.1 Aufgrund technischer Produktionsverfahren können geringfügige Abweichungen hinsichtlich Positionierung, Farbgebung, Gravurbild, Materialstruktur oder Maßtoleranzen auftreten.
8.2 Solche technisch unvermeidbaren und branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.3 Die Reaktion von Materialien auf eine Laserbearbeitung kann unterschiedlich ausfallen. Insbesondere Farbveränderungen, Materialreaktionen oder Oberflächenveränderungen sind materialabhängig und technisch nicht vollständig vorhersehbar.
8.4 Bei durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien übernimmt der Lieferant keine Gewähr für:
- die Eignung des Materials,
- die Qualität des Gravurergebnisses,
- Materialreaktionen,
- Maßhaltigkeit,
- Farbabweichungen,
- Materialschäden aufgrund materialbedingter Eigenschaften.
8.5 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Materialeignung.
8.6 Bei technischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops oder ähnlichen elektronischen Geräten kann trotz größtmöglicher Sorgfalt eine Funktionsbeeinträchtigung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
8.7 Der Lieferant haftet bei Bearbeitung kundeneigener Gegenstände ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.8 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverluste, Garantieverluste des Herstellers oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe elektronischer Geräte eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
8.9 Erfolgt die Produktion ausdrücklich ohne Freigabemuster oder Korrekturabzug auf Wunsch des Auftraggebers, übernimmt der Lieferant keine Haftung für daraus resultierende Abweichungen.
8A. Besondere Bestimmungen für kundeneigene Wertgegenstände, Elektronik und waffenrechtlich relevante Gegenstände
8A.1 Der Auftraggeber versichert, dass die zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände in seinem Eigentum stehen oder er zur Beauftragung der Bearbeitung berechtigt ist.
8A.2 Der Auftraggeber versichert ferner, dass die beauftragte Bearbeitung keine gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
8A.3 Bei elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Notebooks, Laptops, Smartwatches, Kameras oder vergleichbaren Geräten hat der Auftraggeber vor Übergabe eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Softwarefehler, Funktionseinschränkungen oder Garantieverluste des Herstellers, soweit gesetzlich zulässig.
8A.4 Bei kundeneigenen Wertgegenständen, Schmuckstücken, Uhren, Sammlerobjekten oder sonstigen Gegenständen mit besonderem ideellen oder wirtschaftlichen Wert haftet der Lieferant ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Wertminderungen oder entgangene Gewinnmöglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8A.5 Bei Messern, Werkzeugen, Sportgeräten oder sonstigen technischen Gegenständen erfolgt die Bearbeitung ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für die spätere Verwendung, den Einsatz oder die rechtliche Zulässigkeit des Besitzes oder der Nutzung dieser Gegenstände.
8A.6 Bei Gegenständen, die waffenrechtlichen, sicherheitsrechtlichen oder sonstigen besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen können, versichert der Auftraggeber, dass sich diese rechtmäßig in seinem Besitz befinden und die beauftragte Bearbeitung keine gesetzlichen Kennzeichnungs-, Registrierungs-, Beschuss-, Zulassungs- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften verletzt.
8A.7 Der Lieferant übernimmt keine Prüfung der waffenrechtlichen, sicherheitsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit des Besitzes, der Nutzung oder der Bearbeitung der vom Auftraggeber überlassenen Gegenstände.
8A.8 Der Lieferant ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder bereits begonnene Arbeiten einzustellen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Auftrags, der Herkunft des Gegenstandes oder der Berechtigung des Auftraggebers bestehen.
8A.9 Eine Bearbeitung von gesetzlichen Kennzeichnungen, Seriennummern, Herstellerkennzeichnungen, Beschusszeichen, Prüfzeichen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen erfolgt nicht.
9. Gewährleistung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
9.3 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
9.4 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Lieferanten Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.6 Geringfügige und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
10. Haftung
10.1 Der Lieferant haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.
11. Referenznutzung und Werbung
11.1 Der Lieferant ist berechtigt, gefertigte Produkte, Gravuren, Veredelungen und sonstige Arbeitsergebnisse in Form von Fotografien, Videos oder sonstigen Darstellungen zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
11.2 Die Veröffentlichung kann insbesondere auf der Unternehmenswebseite, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien, Präsentationen, Angeboten sowie sonstigen Unternehmensdarstellungen erfolgen.
11.3 Logos, Marken oder sonstige geschützte Kennzeichen des Auftraggebers werden ausschließlich in sachlichem Zusammenhang mit dem jeweiligen Referenzprojekt verwendet.
11.4 Der Auftraggeber bestätigt, dass er hinsichtlich der auf den Arbeitsergebnissen enthaltenen Marken, Logos, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte zur Nutzung berechtigt ist oder über die erforderlichen Rechte verfügt.
11.5 Der Lieferant ist berechtigt, Referenzdarstellungen nur insoweit zu veröffentlichen, wie dies nach seiner Einschätzung rechtlich zulässig ist.
11.6 Der Auftraggeber kann der Nutzung seiner Auftragsarbeiten als Referenz jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
11.7 Nach Eingang des Widerspruchs werden die betreffenden Inhalte innerhalb angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche vom Lieferanten erstellten Entwürfe, Layouts, Grafiken, Reinzeichnungen und Produktionsdaten bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
12.2 Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
12.3 Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
13. Verwahrung und Lagerung
13.1 Die Verwahrung von Materialien oder Waren erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
13.2 Der Lieferant haftet für eingelagertes Material ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.3 Eine Versicherung eingelagerter Gegenstände erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
14. Regelmäßige Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
15.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Lieferanten.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.4 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Laser-Graver GmbH, 65936 Frankfurt am Main

